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Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Gesamtbericht bis 30.11.2019 und ab 01.12.2019 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zuständigkeitbereich

Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007

Bericht: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Busverkeher

Gesamtbericht bis 30.11.2019

Summe der Ausgleichsleistungen: rd. 1.688.000 EUR

BetreiberLOOK Busreisen GmbH
Betriebsleistungen:rd. 252.700 km
ausschließliche Rechte (Genehmigungen nach PbefG):

a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der Linien 52 und 60 bis zum 30.11.2019 begrenzt und räumlich auf den Einzugsbereich der Linie 49 bis zum 31.12.2021 begrenzt.

b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange beeinträchtigt wird.

c) Dabei wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte Personenverkehre eintreten kann.

d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf zusätzliche, durch den Auftraggeber oder sonstige Aufgabenträger zu veranlassende Verkehrsleistungen, die durch das Unternehmen nicht durchgeführt werden oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen keine Einigung erzielt wird.

Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge: 30.11.2019
Qualitätsanforderungen:Vorgaben und objektive Kontrolle der folgenden Qualitätsmerkmale: Pünktlichkeit, Sauberkeit, Freundlichkeit, Schadenfreiheit der Fahrzeuge, Sitzplatzkapazitäten, Fahrgastinformation, Einhaltung der Anschlüsse.
Verkehrspolitische Ziele:

Vorrang für den ÖPNV gegenüber dem Straßenverkehr unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des absehbaren Verkehrsbedarfes. In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten.Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen, sowie Stationen und Haltestellen, bequemem und barrierefreiem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt. Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes, einheitlicher und nutzerfreundlicher Tarife, koordinierter Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie einheitlicher Qualitätsstandards soll die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden.

Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet werden.

Alternative Bedienformen wie Taxibusse und AnrufSammelTaxen sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden

BetreiberNiederrheinische Verkehrsbetriebe AG / NIAG
Betriebsleistungen:rd. 131.650 km
ausschließliche Rechte (Genehmigungen nach PbefG):

a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der Linie 57 bis zum 30.11.2019 begrenzt.

b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange beeinträchtigt wird.

c) Dabei wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte Personenverkehre eintreten kann.

d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf zusätzliche, durch den Auftraggeber oder sonstige Aufgabenträger zu veranlassende Verkehrsleistungen, die durch das Unternehmen nicht durchgeführt werden oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen keine Einigung erzielt wird.

Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge: 30.11.2019
Qualitätsanforderungen:Vorgaben und objektive Kontrolle der folgenden Qualitätsmerkmale: Pünktlichkeit, Sauberkeit, Freundlichkeit, Schadenfreiheit der Fahrzeuge, Sitzplatzkapazitäten, Fahrgastinformation, Einhaltung der Anschlüsse.
Verkehrspolitische Ziele:

Vorrang für den ÖPNV gegenüber dem Straßenverkehr unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des absehbaren Verkehrsbedarfes. In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten.Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen, sowie Stationen und Haltestellen, bequemem und barrierefreiem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt. Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes, einheitlicher und nutzerfreundlicher Tarife, koordinierter Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie einheitlicher Qualitätsstandards soll die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden.

Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet werden.

Alternative Bedienformen wie Taxibusse und AnrufSammelTaxen sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden

 

Gesamtbericht ab 01.12.2019

Summe der Ausgleichsleistungen: rd. 1.684.500 EUR

 

BetreiberLOOK Busreisen GmbH
Betriebsleistungen:rd. 258.000 km (zzgl. Taxibus 31.120 km)
ausschließliche Rechte (Genehmigungen nach PbefG):

a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der Linien 52, 60, 57 und T 57 bis zum 30.11.29 und auf den Einzugsbereich der Linie 49 bis zum 31.12.21 begrenzt.

b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange beeinträchtigt wird.

c) Dabei wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte Personenverkehre eintreten kann.

d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf zusätzliche, durch den Auftraggeber oder sonstige Aufgabenträger zu veranlassende Verkehrsleistungen, die durch das Unternehmen nicht durchgeführt werden oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen keine Einigung erzielt wird.

Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge: 30.11.2029
Qualitätsanforderungen:

Vorgaben und objektive Kontrolle der folgenden Qualitätsmerkmale: Pünktlichkeit, Sauberkeit, Anschlussgarantie, Mobilitätsgarantie, geschultes und freundliches Fahrpersonal, Fahrgastinformation, Ticketvertrieb, telefonische Erreichbarkeit, Kundenservice, Ticketvertrieb und Kundencenter mind.3 Std. pro Samstag und mind.7 Std. pro Werktag in Bahnhofsnähe, Aufsichtsperson für Schülerverkehr am Bahnhof, Betriebsdurchführung und Störungsmanagement, Betriebsleiter, Betriebshöfe, Abstellorte, Entlohnung Fahrpersonal nach TVgG NRW.

Busse: Niederflurtechnik, manuelle Klapprampe für Rollstuhlfahrer, Sondernutzungsfläche, Fahrtzielanzeige außen, Haltestellenanzeige innen, Haltestellenansage, Notruffunktion, Fahrscheindrucker / ITCS, IDS, eTicket-fähiges Vertriebs-und Prüfsystem.

Taxibusse: Alter max. 10 Jahre, Kommunikationstechnik zur Kontaktaufnahme mit dem Betreiber, Pkw mind. 4 Türen, Kleinbus mind. 1 Tür, Kennzeichnung mit Liniennummer, Kontaktadresse, Tarif des VRR, geschulte Fahrer, Mitnahme Kinderwagen und Rollatoren pro Taxibuslinie.

Verkehrspolitische Ziele:

Vorrang für den ÖPNV gegenüber dem Straßenverkehr unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des absehbaren Verkehrsbedarfes.In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen, sowie Stationen und Haltestellen, bequemem und barrierefreiem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt. Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes, einheitlicher und nutzerfreundlicher Tarife, koordinierter Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie einheitlicher Qualitätsstandards soll die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden.

Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet werden.

Alternative Bedienformen wie Taxibusse und AnrufSammelTaxen sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden.

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