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Hinweise für die Erstellung von Angeboten
Leider kommt es häufig vor, dass Angebote für Ausschreibungen der Stadt Kleve wegen formeller Fehler von der Wertung ausgeschlossen werden müssen.
Die hier im Folgenden aufgeführten Hinweise können Ihnen helfen, bei der Angebotserstellung Fehler zu vermeiden, die zu einer Nichtberücksichtigung des Angebotes führen oder zu zeitaufwendigen Nachfragen führen.
- Unterschrift Bitte unterschreiben Sie mit Original Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle im Angebot. Das Angebot ist nur mit einer Originalunterschrift gültig (gilt nicht für elektronisch eingereichte Angebote). Die Vorlage einer Kopie ohne Original-Unterschrift führt zum Vergabeausschluss.
- Vorzulegende Unterlagen In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ist aufgeführt, welche Unterlagen dem Angebot beizufügen sind. Bitte kontrollieren Sie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Daneben prüfen Sie bitte, ob die von Ihnen einzureichenden Erklärungen vollständig ausgefüllt sind.
- Leistungsverzeichnis In jedem Ausfüllfeld des Leistungsverzeichnisses sind die entsprechenden Angaben einzutragen. Fehlende Preisangaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Zusätzliche Eintragungen im Leistungsverzeichnis sind nicht zulässig; Änderungen an den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sowie auch Ergänzungen oder Streichungen im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss von der Vergabe. In diesen Fällen haben Sie oft die Möglichkeit, ein Nebenangebot abzugeben. Zu jeder Position ist ein Einzelpreis anzugeben. Fragen zum Leistungsverzeichnis können Sie an der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle äußern.
- Änderungen am Angebot Wenn Sie Ihre Angaben im Angebot ändern möchten, so streichen Sie die fehlerhaften Passagen deutlich (nicht Deckweiß oder Korrekturband) und versehen Sie die neuen Angaben mit Ihrem Namenszeichen.
- Nebenangebote Oft sind Nebenangebote, die vom Leistungsverzeichnis abweichen, zugelassen. Diese sind zwingend im Angebotsformular an der hierfür vorgesehenen Stelle einzutragen. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist mit Angebotsabgabe zu belegen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fügen Sie Ihrem Angebot nicht Ihre AGB bei. Diese stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann.
- Angebotsfrist Bitte beachten Sie die Angebotsfrist. Verspätet eingereichte Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen. Bei der Einreichung elektronischer Angebote beginnen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist mit dem Hochladen der Angebote.
- Kennzeichnung des Angebots Bei der Einreichung schriftlicher Angebote verwenden Sie bitte den Ihnen zugesandten Kennzettel für den Angebotsumschlag, damit Ihr Angebot erkannt wird und nicht versehentlich vor dem Öffnungstermin geöffnet wird beziehungsweise beim Öffnungstermin nicht rechtzeitig vorliegt und somit ausgeschlossen werden muss.
Sollte Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Kleve.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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30.3 Vergabestelle |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 325 Vergabestelle@Kleve.de |
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