Inhalt

Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Abteilung Steuern und Abgaben  der Stadt Kleve

Vorwort

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Abteilung Steuern und Abgaben („Steueramt“) in Kontakt, weil sie für folgende kommunale Steuern und Abgaben zahlen müssen oder Erstattungen beanspruchen können:

  • Grundsteuer
  • sonstige Grundbesitzabgaben (Straßenreinigungsgebühren, Abfallgebühren, Abwassergebühren)
  • Gewerbesteuer
  • Beherbergungssteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Zweitwohnungssteuer

Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Wenn die Stadt Kleve personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind wir?
  2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

 

1. Wer sind wir?

„Wir“, also die Abteilung Steuern und Abgaben  („Steueramt“), sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken verantwortlich, soweit es um die Prüfung und Festsetzung der Grundsteuer, sonstiger Grundbesitzabgaben (Straßenreinigungsgebühren, Abfallgebühren, Abwasser-gebühren), der Gewerbesteuer, Beherbergungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungs-steuer und der Zweitwohnungssteuer geht.

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Verantwortliche Person im Sinne der DS-GVO ist die Stadt Kleve, vertreten durch Bürgermeisterin Sonja Northing.

Stadt Kleve
Die Bürgermeisterin
Sonja Northing
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Telefon 02821 84-0
Telefax 02821 85-500
eMail: stadt-kleve@kleve.de

Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kleve überwacht. Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kleve erreichen Sie unter der eMail: Datenschutz@Kleve.de.

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Steuern und Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden nur in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse, Telefonnummer

Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie bei Ihnen selbst erhoben, z.B. durch Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge.

Darüber hinaus werden die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforder-lichen Informationen bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind, z.B. Grundlagendaten der Finanzämter zur Grund- und Gewerbesteuer und Daten aus dem Melderegister des Bürgerbüros der Stadt Kleve.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Hausbesitzer). Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, Internet, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden mit Unterstützung durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personen-bezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Verwaltungsgerichte, andere Dienststellen der Stadtverwaltung oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung:

    > Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) gemacht werden.

    > Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    > Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Auf-gaben noch benötigt werden (siehe Ziffer 7).

    > Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

    > Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nach-kommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

    > Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Datenschutz-Aufsichtsbehörde für die Stadt Kleve ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0, Fax. 0211/38424-10 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (z.B. §§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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