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Abfallgebühren und Behälter

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An-, Ummeldung, Gebührenbescheid etc.

Nach der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Kleve (§ 20) hat der Grundstückseigentümer den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle, ihrer Menge, der auf dem Grundstück wohnenden Personenzahl sowie der maßgebenden Einwohnergleichwerte unverzüglich anzumelden. Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen.

Weiteres ist der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve zu entnehmen.

Abfallgebühren und Behälter

Der Gebührenmaßstab und der Gebührensatz ergibt sich aus § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve:

(1) Für die Durchführung der Abfallentsorgung und die Bereitstellung der Abfallbehälter werden folgende Gebühren erhoben:

a) Personengebühr

Die Personengebühr beträgt je Einwohner(in)/Einwohnergleichwert gemäß § 11 der Satzung über die

Abfallentsorgung in der Stadt Kleve 49,56 €.

b) Gefäßgebühr

Die Gefäßgebühr beträgt für die Bereitstellung eines

BehältergrößeKosten
30 l Restabfallsackes23,76 €
60 l Restabfallbehälters47,40 €
90 l Restabfallbehälters71,16 €
120 l Restabfallbehälters94,80 €
180 l Restabfallbehälters142,20 €
240 l Restabfallbehälters189,60 €
550 l Restabfallcontainers434,52 €
770 l Restabfallcontainers608,28 €
1100 l Restabfallcontainers869,04 €
2000 l Halb-/ Unterflurbehälter f. Restabfall1.343,04 €
3000 l Halb-/ Unterflurbehälter f. Restabfall2.014,56 €
5000 l Halb-/ Unterflurbehälter f. Restabfall3.357,48 €

Bei den Halb-/ Unterflurbehältern wird ein Befüllungsgrad von 85 % zugrunde gelegt (s.a. § 10 Abs. 2 l der Satzung der USK über die Abfallentsorgung).

(2) Die Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 11 Abs. 8 der Satzung über die Abfallentsorgung für

zusätzlich bereitgestellten Gefäßraum betragen jährlich:

a) Für das Sammeln von pflanzlichen Abfällen gemäß § 15 Abs. 7 Buchstabe a der Satzung über die Abfallentsorgung

BehältergrößeKosten
120 l Abfallbehälter  66,00 €
240 l Abfallbehälter  132,00 €
550 l Abfallcontainer302,40 €
770 l Abfallcontainer423,48 €
1100 l Abfallcontainer604,92 €
2000 l Halb-/ Unterflurbehälter935,04 €
3000 l Halb-/ Unterflurbehälter1.402,56 €

b) Für das Sammeln von Papier und Pappe gemäß § 15 Abs. 7 Buchstabe b der Satzung über die Abfallentsorgung

BehältergrößeKosten
120 l Abfallbehälter  0,00 €
240 l Abfallbehälter  0,00 €
550 l Abfallcontainer0,00 €
770 l Abfallcontainer0,00 €
1100 l Abfallcontainer0,00 €
2000 l Halb-/ Unterflurbehälter  0,00 €
3000 l Halb-/ Unterflurbehälter0,00 €
5000 l Halb-/ Unterflurbehälter0,00 €

c) Für den Restabfall gemäß § 15 Abs. 7 Buchstabe e der Satzung über die Abfallentsorgung entsprechend den Gefäßgebühren nach Abs. 1 Buchstabe b.

(3) Für die Abfuhr von Sperrmüll auf Antrag gemäß der städtischen Abfallentsorgungssatzung wird eine pauschale Gebühr von 30,00 € je Abfuhr erhoben.

(4) Die Gebühren für die Schadstoffsammlungen aus Haushaltungen sind in den Gebühren nach § 4 Abs. 1 enthalten.

(5) Im Falle nachgewiesener eigener ordnungsgemäßer Kompostierung sämtlicher pflanzlicher Abfälle auf dem Grundstück (§ 8 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung) und Rückgabe der Behälter ermäßigt sich die Gebühr gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a um 15,48 €.

(6) Für Sonderleistungen nach der städtischen Abfallentsorgungssatzung wird als Gebühr ein kostendeckender Betrag erhoben.

(7) Für den über die regelmäßige Abfuhr hinaus eingerichteten Wertstoffhof Kleve werden für die Selbstanlieferung von haushaltsüblichen Mengen folgende Gebühren erhoben:

AbfallartKosten
Restabfälle (außer sperrige Abfälle/ Sperrmüll)
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
6,50 €
Park- und Gartenabfälle/ Bioabfälle
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
2,10 €
unbelastetes Altholz ohne schädliche Verunreinigungen
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
5,00 €
kontaminiertes Altholz
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
10,50€
Bauschutt
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
4,10 €
Baumischabfälle
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
13,60 €
Flachglas
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
4,00 €
Folien
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
1,40 €
Sperrgut gemäß § 18 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung, soweit die Anzahl der Abfuhren/ Anlieferungen oder der Mengen überschritten wird
je 100 Liter bzw. 0,1 cbm angelieferter Menge
5,00 €
PKW-Reifen
pro Reifen
6,00 €
PKW-Reifen (mit Felge)
pro Reifen
12,00 €

(8) Die jährliche Bereitstellungsgebühr für die Bereitstellung von Halb-/ Unterflurbehältern (für Standortanalysen, Behälterservice, Behältermanagement, Mehrkosten der Behälteranschaffung) wird nach dem Fassungsvermögen der Halb-/ Unterflubehälter bemessen.

Sie betragen jährlich für

BehältergrößeKosten
2000 l Rauminhalt  400,00 €
3000 l Rauminhalt  500,00 €
5000 l Rauminhalt600,00 €

Ansprechpartner

Name Kontakt
20.2 Steuern, Abgaben
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 313
Helmut.Feider@Kleve.de

Weiterführende Informationen

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