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Abfallsatzungen
Die kommunale Satzungsautonomie gibt Gemeinden und Gemeindeverbände die Möglichkeit ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 der Gemeindeordnung (GO) ist die Satzungsautonomie jedoch eingeschränkt, denn die Satzungsautonomie ist nur gegeben, wenn „Gesetze nichts anderes bestimmen." Eine solche gesetzliche Festlegung kann, den Erlass einer Satzung untersagen, kann aber auch den Satzungserlass zur Pflicht machen.
Die Satzungshoheit bzw. das Recht zum Erlass von Satzungen ist mit Umwandlung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve in eine Anstalt öffentlichen Rechts übertragen worden.
Für den Bereich Abfallentsorgung stehen folgende Satzungen zum Download bereit.
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve
Satzung über den Betrieb des Wertstoffhofes der Stadt Kleve
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Groesdonk, Michel |
Brabanter Straße 62 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 89 94 - 03 E-Mail: Michel.Groesdonk@Kleve.de |
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