Inhalt

Abfallsatzungen

Logo der Umweltbetriebe der Stadt Kleve

Die kommunale Satzungsautonomie gibt Gemeinden und Gemeindeverbände die Möglichkeit ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 der Gemeindeordnung (GO) ist die Satzungsautonomie jedoch eingeschränkt, denn die Satzungsautonomie ist nur gegeben, wenn „Gesetze nichts anderes bestimmen." Eine solche gesetzliche Festlegung kann, den Erlass einer Satzung untersagen, kann aber auch den Satzungserlass zur Pflicht machen.
Die Satzungshoheit bzw. das Recht zum Erlass von Satzungen ist mit Umwandlung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve in eine Anstalt öffentlichen Rechts übertragen worden.

Für den Bereich Abfallentsorgung stehen folgende Satzungen zum Download bereit.

Darstellung eines Paragraphen und eines Fragezeichen

 

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kleve

Satzung über den Betrieb des Wertstoffhofes der Stadt Kleve

                                                     

 

 

Ansprechpartner

Name Kontakt
Groesdonk, Michel
Brabanter Straße 62
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 89 94 - 03
E-Mail: Michel.Groesdonk@Kleve.de

nach oben