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Rückstausicherung

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Keine Kanalisation kann so ausgelegt werden, dass wirklich jeder Regen problemlos abgeführt werden kann. Das wäre weder technisch machbar noch finanzierbar. Es muss deshalb mit einem Rückstau in der Kanalisation gerechnet werden, der sich auch auf die Hausentwässerung auswirkt.

Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante über dem Anschlusspunkt – im Allgemeinen die Höhe der Straße vor dem Haus. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation steigen und nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren steigt es dann auch im Haus genauso hoch – wenn keine geeignete Rückstausicherung vorhanden ist.

Wichtig ist, dass die Regenentwässerung und Entwässerungsgegenstände oberhalb an der Rückstausicherung vorbeigeführt werden. Sonst setzt das Regenwasser vom eigenen Dach den Keller unter Wasser.

Aus den vorgenannten Gründen regelt § 10 Abs. 3  der Entwässerungssatzung, dass Rückstausicherungen verpflichtend einzubauen sind.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Offenberg, Michael
Salmorth 25
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 79 42 - 11
E-Mail: Michael.Offenberg@Kleve.de

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