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Wertstofferfassung ab 2013

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Wertstofferfassung Kleve

Schon in den vergangenen Jahren wurden regelmäßig im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung in Kleve Veränderungen vorgenommen. Dies jeweils mit der Zielsetzung einer Optimierung von Abläufen zur Kostenreduktion, jedoch insbesondere auch zur Steigerung des Services für die Nutzer. Beispielhaft sei auf den Wertstoffhof Kleve, den Einsatz von Seitenladertechnik in der Abfuhr und die Umstellungen in der Sperrmüllerfassung verwiesen.

Für das Jahr 2013 stehen nunmehr ebenfalls maßgebliche Veränderungen der Abfallentsorgung an. Im Einzelnen sind dies

a)     Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

b)     Abholung von Wertstoffen unter Nutzung der Glaskörbe

  • Altkleider und Schuhe
  • Elektrokleingeräte
  • Kleinmetalle (gemischt)

Die erweiterte, getrennte Erfassung von Wertstoffen (Altkleidern, Schuhen, Elektrokleingeräten und Kleinmetallen) ist zunächst ein wesentlicher Beitrag zur Ökologie. Es entspricht insbesondere auch den durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Inkrafttreten 01. Juni 2012) aktualisierten Vorgaben. Abfälle im weiteren Sinne sind hiernach nach Möglichkeit zunächst einer Wiederverwendung oder einem Recycling zuzuführen, bevor sie z.B. in Verbrennungsanlagen beseitigt werden. Die getrennte Erfassung der genannten Wertstoffe trägt somit dazu bei, dass diese eben nicht über die graue Restmülltonne entsorgt werden, sondern einer Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Darüber hinaus darf auch nicht verschwiegen werden, dass Alttextilien, Elektrokleingeräte sowie Metalle zudem auch einen stetig steigenden Marktwert besitzen. Bei getrennter Sammlung über die kommunale Abfallentsorgung können diese somit entsprechend vermarktet werden. Die Erlöse kommen unmittelbar dem sogenannten Gebührenhaushalt zu Gute und damit jedem einzelnen Nutzer der kommunalen Abfallentsorgung. Denn es dürfte unzweifelhaft nachvollziehbar sein, dass solche Erlöse letztlich positive Effekte auf die Abfallgebühren ausüben und sei es auch „nur“, um Kostensteigerungen abzufedern. Insofern können künftig alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve durch eine aktive Nutzung dieser Wertstofferfassung nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch zu den Abfallgebühren und damit dem eigenen Portemonnaie.

Altkleidercontainer

Zu a) Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

Zu Beginn des Jahres 2013 waren an insgesamt 13 Standorten Altkleidersammelcontainer vorgesehen. Im Jahr 2018 finden sie diese an 23 Standorten. Die USK-eigenen Altkleidersammelcontainer sind an der orangefarbenen Lackierung sowie der Bezeichnung "KLE-Box" unzweifelhaft erkennbar. Die Standorte wurden so gewählt, dass auf das Stadtgebiet bezogen eine relative "Flächendeckung" gegeben ist und diese leicht erreichbar sind.

An folgenden Standorten finden Sie die „KLE-Box“:       

  • Brienen, Briener Straße (Feuerwehr),
  • Donsbrüggen, Mehrer Straße (Parkplatz Kirche),
  • Griethausen, Postdeich (Parkplatz Sportplatz),
  • Keeken, Düffelgaustraße (Sportplatz),
  • Kellen, Briener Straße (Parkplatz vor XOX),
  • Kellen, Postdeich (KAG-Schulzentrum),
  • Kellen, van-den-Bergh-Straße (Parkplatz Sportplatz),
  • Kellen, Zur alten Kirche (Schützenhaus),
  • Kleve, Albersallee (Krankenhaus),
  • Kleve, Böllenstege (Volkshochschule),
  • Kleve, Brabanter Straße (USK),
  • Kleve, EOC Parkplatz (Ecke Hoffmannallee / Realschule),
  • Kleve, Karl-Leisner-Straße (Ecke Tönnissen-Center),
  • Kleve, Klever Ring (Hagebaumarkt),
  • Kleve, Königsallee (Ausfahrt Friedhofsparkplatz),
  • Kleve, Ludwig-Jahn-Straße (Parkplatz),
  • Kleve, Tichelpark (Parkplatz),
  • Kleve, Wasserstraße (Parkplatz Stadthalle),
  • Materborn, Dorfstraße (alter Kirmesplatz),
  • Materborn, Hamstraße / Ecke Am Forsthaus,
  • Reichswalde, Dorfanger (Parkplatz Sportplatz),
  • Rindern, Keekener Straße (Feuerwehr),
  • Warbeyen, Hermesplatz;          

Bei der Wahl der Standorte wurden auch die vorhandenen Standorte der örtlichen, allseits bekannten caritativen Einrichtungen berücksichtigt, da deren Tätigkeiten im Rahmen des Möglichen nicht beeinträchtigt werden sollen. Allerdings ist hierbei auch die stetig steigende Zahl von Altkleidercontainern z.T. nicht identifizierbarer Sammler zu beachten. Zu einem nicht unwesentlichen Teil sind diese Sammlungen nicht entsprechend der rechtlichen Vorgaben angezeigt, die Altkleidercontainer oftmals ohne Genehmigung auf öffentlichen Grundstücken aufgestellt worden und mithin nicht zulässig. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei auch, dass dabei auch oftmals die Standorte nicht ordnungsgemäß unterhalten, also regelmäßig gereinigt werden und damit das städtische Erscheinungsbild negativ beeinträchtigen. Der Ausbau eines flächendeckenden kommunalen Sammelsystems kann wirksam zu einer Verdrängung dieser unzulässigen Sammlungen beitragen, wobei ergänzend im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auch hiergegen vorgegangen wird. Dies liegt im Ergebnis dann ebenfalls im Interesse der örtlichen, allseits bekannten caritativen Einrichtungen. Denn die dargestellten, leider in der nahen Vergangenheit stetig zunehmenden unzulässigen Sammlungen stellen eine nicht akzeptable Konkurrenz dar, die im Übrigen auf die Standorte der anderen Einrichtungen regelmäßig keine Rücksicht nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger können folglich in naher Zukunft selbst darüber entscheiden, ob sie eine der bekannten caritativen Einrichtungen unterstützen wollen, ihre eigenen Abfallgebühren beeinflussen wollen oder die Alttextilien gewerblichen Sammlern übergeben. Die Alttextilien sollten zum Schutz vor Feuchtigkeit und Verschmutzung in Kunststoffbeuteln/-tüten verpackt eingeworfen werden, die Schuhe zudem gebündelt.

Zu b) Abholung von Wertstoffen unter Nutzung der Glaskörbe

Künftig werden im 8-wöchtenlichen Turnus auch

  • Altkleider, Schuhe,       Sammelbehälter
  • Elektrokleingeräte und
  • Gemischte Kleinmetalle

bei den Haushalten abgeholt.

Die genannten 3 „Wertstofffraktionen“ können zur Abfuhr getrennt in den bekannten und vorhandenen Glaskörben bereitgestellt werden. Für die Altkleider, Schuhe ist der weiße Korb vorgesehen und die Alttextilien bzw. paarweise gebündelten Schuhe können hierin in Plastiksäcken/-tüten verpackt an den Straßenrand gestellt werden. Der Braune Korb ist den Elektrokleingeräte vorbehalten, und zwar denen der sogenannten Gruppen 3 und 5 nach § 9 Abs. 4 des ElektroG. Dies sind Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Über den Grünen Korb werden gemischte Kleinmetalle abgefahren. Dies können z.B. Nägel, Bratpfannen u.ä. Gegenstände aus Metall sein. Die Glaskörbe dürfen nur soweit befüllt werden, dass das normale Füllmaß nicht überschritten wird. Zudem darf das Gewicht nicht so hoch sein, dass beim Handling der Körbe diese beschädigt werden. Die zusätzlichen, 8-wöchentlichen Abfuhren der Wertstoffe erfolgen jeweils am Tage nach der regulären Glasabfuhr. Hierdurch wird gewährleistet, dass Altglas in den Haushalten nicht anderweitig zwischengelagert werden muss.

Das Angebot der zusätzlichen Wertstoffabfuhr im Holsystem erhöht unzweifelhaft den Service für die Bürgerinnen und Bürger in Kleve.

Hinweis: Unzulässiger „Entzug“ von Wertstoffen

Im Zusammenhang mit der Wertstoffabholung ist leider noch auf Folgendes hinzuweisen:

Intro

Unter Einbeziehung von Erfahrungen in anderen Kommunen kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass andere Sammler die in den Körben bereitgestellten Wertstoffe entnehmen. Dies ist nicht zulässig, da mit der Bereitstellung in den Glaskörben die Inhalte in das Eigentum der USK bzw. Stadt Kleve übergehen. Zudem liegt es auch ganz sicher nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, da der unzulässige Entzug solcher Wertstoffe durch Dritte auch die Verwertungserlöse, die ja allen Gebührenzahlern zu Gute kommen, mindern. Insofern sollte gemeinsam solchen Entwicklungen entgegengewirkt werden. Wenn eine solche unzulässige Entnahme festgestellt/entdeckt wird, so können die USK unverzüglich telefonisch hierüber informiert werden, möglichst unter Angabe z.B. des Kfz-Kennzeichens vom Sammelfahrzeug, eventuell darauf befindlichen Firmenaufschriften, Ort und Uhrzeit. Hilfreich wäre sicherlich in diesem Zusammenhang auch ein Foto. Neben der telefonischen Kontaktaufnahme besteht natürlich auch die Möglichkeit, uns eine Nachricht per eMail zukommen zu lassen (usk@kleve.de). Wir können uns dann unverzüglich darum kümmern und die notwendigen Schritte einleiten.

Ergänzend noch der Hinweis, dass grundsätzlich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben alle Abfälle aus Haushaltungen, also sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung, dem sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsorger zu überlassen sind. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Hieraus resultiert auch, dass in sehr vielen Fällen den „fahrenden Sammlern“ keine entsprechenden Abfälle überhaupt überlassen werden dürfen. Oftmals handelt es sich dabei auch um nicht ordnungsgemäß angezeigte Sammlungen. Im Zweifel kontaktieren sie uns – es liegt auch in ihrem eigenen Interesse.

Wertstoffhof Kleve

Mitarbeiter der Abfallbeseitigung

Nicht unerwähnt bleiben sollte der Wertstoffhof Kleve an der Wilhelm-Sinsteden-Straße, Ecke Briener Straße. Diese Einrichtung hat sich etabliert und erfreut sich weiterhin stetig wachsenden Zuspruches. So werden für das Jahr 2012 insgesamt 34.000 Anlieferungen erwartet. Der Wertstoffhof ist jedoch auch unzweifelhaft ergänzender Bestandteil einer Wertstofferfassung, da dort unterschiedlichste Abfälle und Wertstoffe angeliefert werden können.

Fazit

Ab 2013 können die Bürgerinnen und Bürger ein noch besseres Angebot bei der Abfallentsorgung nutzen. Zudem haben sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Beitrag zum Umweltschutz zu leisten als auch zu den Abfallgebühren. Der Erfolg hängt jedoch letztlich von der aktiven Nutzung der Services ab.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht spätestens ab dem 01. Januar 2015 höhere Anforderungen an eine getrennte Abfallerfassung zum Zwecke u.a. eines hochwertigen Recyclings vor. In der Fachwelt werden in diesem Zusammenhang Möglichkeiten wie z.B. die Einführung einer Wertstofftonne diskutiert. Im Sinne dieser Zielsetzungen wird in Kleve bereits ab 2013 eine erweiterte Wertstofferfassung umgesetzt.

Weitere Informationen können dem Abfallkalender 2020 entnommen werden.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Müskens, Andreas
Brabanter Straße 62
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 89 94 - 72
E-Mail: Andreas.Mueskens@Kleve.de

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