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Flora, Fauna, Habitat und Vogelschutz
Europa spielt auf allen Ebenen eine immer größer werdende Rolle. Der Naturschutz ist dabei nicht ausgeschlossen. Zum Schutz bedeutender Vogel- und Naturgebietehaben die 16 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Richtlinien erlassen, die die einzelnen Länder ratifizieren müssen. Und so spielt auch Kleve auf einmal auf der europäischen Bühne eine wichtige Rolle. Verdanken können wir dies einer konsequenten Naturschutzpolitik, die dafür Sorge getragen hat, dass sich hier eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, ja ganzen Lebensraumgesellschaften, erhalten werden konnten, die in anderen Teilen des Landes verloren gegangen sind.
1979 beschloss die EU die EG-Vogelschutzrichtlinie, die den Schutz der Wildvögel und ihrer Lebensräume zum Ziel hat. Es folgte 1992 die FFH-Richtlinie, wobei FFH für Flora, Fauna und Habitat steht. Gemeint ist der Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen. Im Rahmen des Programms Natura 2000 werden europaweit Lebensräume und ihre Bewohner aufgelistet, bewertet und letztendlich, soweit die Schutzwürdigkeit festgestellt werden konnte, unter Schutz gestellt.
Kleve ist in erheblichem Maße von diesen beiden Richtlinien betroffen. Weite Teile von De Gelderse Poort wurden sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland als Vogelschutz- oder FFH-Gebiete an die EU-Kommission gemeldet. Und Kleve ist vor allem im Bereich der Rheinniederung von diesen Flächenmeldungen betroffen. Doch welche Kriterien muss ein Gebiet nun erfüllen, damit es unter Schutz gestellt werden kann? Grundsätzlich sind die einzelnen Staaten verpflichtet, die wichtigsten Gebiete, die den Kriterien einer der beiden Richtlinien entsprechen, bei der EU zu melden. Die Gebiete erfüllen dann die Kriterien, wenn sie wichtige Flächen oder Bestände gewisser in den Anhängen der Richtlinien aufgeführten Lebensräume oder Arten beherbergen.
So gilt beispielsweise ein Vogelrastgebiet als wichtig, wenn von einer bestimmten Vogelart mehr als 1% des biogeographischen Bestandes zeitweise anwesend ist. So überwintern Jahr für Jahr in etwa 530 Löffelenten in De Gelderse Poort, was circa 1,3 % des nordwest- und mitteleuropäischen Bestandes entspricht. Allein aus diesem Grund ist De Gelderse Poort somit ein im Sinne der Richtlinie zu meldendes Gebiet. Daneben gibt es im Gebiet De Gelderse Poort gleich mehrfach bedeutende Brutplätze einzelner Vogelarten.
Die deutschen Areale von De Gelderse Poort gehören zum Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein". Weite Teile dieses Schutzgebietes gehören zum Stadtgebiet von Kleve. Insgesamt erstreckt sich dieses Vogelschutzgebiet von Duisburg bis Nijmegen in den Niederlanden und stellt damit ein wahrhaft internationales Schutzgebiet dar. Aber was bedeutet diese Unterschutzstellung denn nun in der Praxis?
Zum einen sind die Flächen jetzt deutlich besser gegen Eingriffe des Menschen geschützt. Dies betrifft neben Infrastrukturprojekten auch z.B. die landwirtschaftliche Nutzung. Zum anderen können darüber hinaus Nutzungsbeschränkungen ausgesprochen werden. So ist in den Niederlanden mit der Unterschutzstellung der Gebiete auch ein Jagdverbot ausgesprochen worden. In Deutschland werden FFH- und Vogelschutzgebiete als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen oder über Vertragsnaturschutz gesichert.
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