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Korruptionsprävention

Vorbeugung und Verhinderung von Korruption in der Stadtverwaltung Kleve

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Bedeutung und Ziele der Korruptionsprävention

Vor dem Hintergrund, dass sich die Korruption in den letzten Jahren zu einem gravierenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Problem entwickelt hat, und auch in den Medien regelmäßig immer wieder thematisiert wird, bedarf es auch auf kommunaler Ebene einer besonderen Sensibilität. Korruption schädigt das Ansehen der Verwaltung und ihrer Beschäftigten und untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Ziel ist es daher, den Vertrauensschutz der Bürgerinnen und Bürger in eine von persönlichen Interessen unabhängige Ausführung der Dienstgeschäfte zu bewahren, zu verbessern und noch zu vermehren sowie für die Beschäftigten der Stadt Kleve, den Schutz vor Manipulationsversuchen und ungerechtfertigten Verdächtigungen zu erhalten und auszubauen.

Dienstanweisung zur Korruptionsvermeidung

Zur Vorbeugung und Verhinderung von Korruption wurde nach Maßgabe des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in Kleve zum 01.01.2012 eine Dienstanweisung zur Korruptionsvermeidung erlassen. Diese Dienstanweisung soll dazu beitragen, die Bediensteten für diese Problematik zu sensibilisieren und Korruption in erster Linie vorzubeugen, sie aufzudecken, sie zu verfolgen und zu ahnden. Sie soll den Beschäftigten Richtschnur ihres Verhaltens sein und zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung bieten, um bei einer sich abzeichnenden Korruptionsgefahr angemessen und einheitlich reagieren zu können.

In diesem Zusammenhang ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass Korruptionsprävention weder den pauschalen Verdacht gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch das Misstrauen gegenüber dem Einzelnen bedeutet. Ganz im Gegenteil, ohne den offenen, vertrauensvollen, konstruktiven und selbstverständlichen Umgang aller Bediensteten und Führungskräfte mit diesem Thema, kann Vorbeugung nicht erfolgreich sein.

Korruptions-Schutz-Beauftragter (KSB)

Nachdem der Fachbereich Rechnungsprüfung bereits gesetzliche Prüfeinrichtung nach § 2 Abs. 1 des KorruptionsbG ist, wurde die Funktion des Korruptionsschutzbeauftragen mit Inkrafttreten der Dienstanweisung der Leitung des Fachbereichs Rechnungsprüfung übertragen. Alle Bediensteten können sich mit Anfragen oder Hinweisen an den Korruptions-Schutz-Beauftragten wenden. Anfragen aus der Öffentlichkeit können über den Bürgermeister an den KSB gerichtet werden.

Verhaltenskodex gegen Korruption und Flyer zur Korruptionsprävention

Die in der Dienstanweisung zur Vermeidung von Korruption genannten Appelle werden durch einen Verhaltenskodex pragmatisch und verständlich ergänzt. Neben der Dienstanweisung kann dieser Verhaltenskodex somit als präventiver Leitfaden für die Praxis dienen. Außerdem bietet der Flyer "Korruptionspränvention in der Verwaltung" einen kompakten Überblick über die Thematik. Er soll in erster Linie sensibilisieren und dabei helfen, Korruption frühzeitig entgegenzuwirken und alle Bediensteten vor Manipulationsversuchen zu schützen.

Regelungen zur Korruptionsprävention

 

Prüferhaken weis auf grünem Grund kreisförmig Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW 2014

Prüferhaken weis auf grünem Grund kreisförmig Dienstanweisung zur Vermeidung von Korruption in der Stadtverwaltung Kleve

Prüferhaken weis auf grünem Grund kreisförmig Verhaltenskodex gegen Korruption

Prüferhaken weis auf grünem Grund kreisförmigFlyer Korruptionsprävention in der Verwaltung (Empfehlung bei Ausdruck: beidseitig, kurze Kante gespiegelt)

 

Ansprechpartner

Name Kontakt
Dahmen, Markus
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 417
E-Mail: Markus.Dahmen@Kleve.de

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