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Steuern und Gebühren
Steuern
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung).
Steuern sind also eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens gegenübersteht und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs jeder zahlen muss, der den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie "Stütze" im Sinne von "Unterstützung", "Hilfe" oder "Beihilfe". Aus den ursprünglichen Naturalabgaben (in Form von Sach- oder Dienstleistungen) sind heute Geldleistungen geworden.
Gebühren
Gebühren sind Entgelte für hoheitliche Aufgaben, das heißt es ist ein Betrag, der für eine Dienstleistung einer Behörde, eines Gerichts, einer Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (beispielsweise für eine Genehmigung) zu zahlen ist.
Man unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren, die für einen Verwaltungsakt fällig werden (beispielsweise für eine Baugenehmigung) und Benutzungsgebühren, die von der Inanspruchnahme einer Einrichtung abhängen (beispielsweise die Abwassergebühr).
Gebühren sind an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt und damit durch die Verwaltung als zweckgebundeneEinnahme zu behandeln. Daraus folgt, dass die Gesamteinnahmen aus einer Gebühr nicht höher sein dürfen als die Kosten für ihre Erbringung. Es dürfen aber kalkulatorische Zinsen in die Gebühr hineingerechnet oder aus Gebühreneinnahmen Rücklagen für künftige Investitionen gebildet werden. Unter den Nutzern der Leistung können die Gebühren gestaffelt sein, so zum Beispiel nach sozialen Gesichtspunkten (dies ist beispielsweise häufig bei Kindergartengebühren der Fall). Im sozialen und kulturellen Bereich sind die Gebühren nur selten kostendeckend, während bei Abfall und Abwasser meist eine Kostendeckung angestrebt wird.
Die Gebührensätze sind in der Regel aufgrund einer Rechtsnorm bestimmt. Kommunale Gebühren müssen durch eine Gebührensatzung festgelegt werden, um rechtmäßig zu sein. Diese Satzung wiederum basiert auf dem Gesetz über die kommunalen Abgaben (KAG).
Hier finden Sie eine Übersicht verschiedenster Steuern und Gebühren:
Steuern:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer
- Lohnsteuer (Lohnsteuerkarte)
- Beherbergungssteuer
- Wettbürosteuer
- Zweitwohnungssteuer
Verwaltungsgebühren:
- Gebühren für Beglaubigungen
- Gebühren für Fischereischeine
- Passgebühren (Kinderreisepass (Beantragung), Kinderreisepass (Verlängerung), Reisepass für Auslandsdeutsche, Reisepass (Allgemeine Hinweise, Vorläufiger Reisepass, Zweitpass/Europass)
- Gebühren für Aufenthaltserlaubnis für Einwohner aus nicht EU-Staaten (Antrag auf Ausstellung)
- Gebühren für Aufenthaltserlaubnis für Einwohner aus nicht EU-Staaten (Antrag auf Verlängerung)
- Gebühren für eine Aufstellerlaubnis
- Gebühren für Melderegisterauskünfte (einfache Auskunft, erweiterte Auskunft)
- Gebühren für Führungszeugnisse
- Gebühren für gaststättenrechtliche Erlaubnis
- Gebühren für Geeignetheitsbestätigung
- Gebühren für eine Gestattung
- Gebühren für Gewerbeanmeldung
- Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerberegister
- Gebühren für Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Gebühren für Reisegewerbekarte
- Gebühren für Baugenehmigungen
- Gebühren für Freistellungsverfahren
- Gebühren für Katasterauskünfte
Benutzungsgebühren:
- Abfallgebühren und Behälter (siehe auch: Abfallentsorgungsgebühren)
- Abwassergebühren
- Gebühren für die Inanspruchnahme des Parkplatzes Spoykanal aus besonderem Anlass
- Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve
- Gebühren für die Durchführung von Brandschauen in der Stadt Kleve
- Gebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
- Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kleve
- Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
- Gebühren für die Benutzung der städtischen Bäder
(Link führt zu den Richtlinien zur Förderung des Sports. Unter Punkt 3.8 sowie 3.9 finden Sie die Gebühren zu den städtischen Bädern) - Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Stadtbücherei
- Straßenreinigungsgebühren
- Kanal- und Klärwerksgebühren
- Rundfunkgebühren
- Bestattungsgebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Marktstandsgebühren
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