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Wahlhelfer/innen

Wahlhelfer/innen für die Landtagswahl im Mai 2022 gesucht!

Die Stadt Kleve sucht für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 Wahlhelfer/innen! Wer Interesse hat, ein Ehrenamt im Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich gerne bei der unten genannten Stelle melden. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für den Einsatz am Wahltag zahlt die Stadt Kleve ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Für die Durchführung der Wahlen ist das Klever Stadtgebiet in 25 Stimmbezirke aufgeteilt, in denen bis zu neun Wahlhelfer die Wahlhandlung durchzuführen und zu beaufsichtigen haben.

Des Weiteren sind noch mehrere Briefwahlvorstände einzurichten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden? Dann registrieren Sie sich unter Wahlhelfer-Online

Die Stadt Kleve hofft auf zahlreiche freiwillige Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und bedankt sich bereits im Voraus für die Unterstützung.

Häufig gestellte Fragen

1. Wie viele Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden benötigt?

Im Stadtgebiet Kleve werden für 25 Urnenwahllokale und 15 Briefwahllokale Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand besteht dabei aus bis zu neun Personen. Die Positionen setzen sich wie folgt zusammen:

  • ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin
  • ein stellvertretender Wahlvorsteher oder eine stellvertretende Wahlvorsteherin
  • ein Schriftführer oder eine Schriftführerin
  • sechs Beisitzer oder Beisitzerinnen
2. Wer kann als Wahlhelfer/in tätig sein?

Das Wahlhelferehrenamt können alle Bürgerinnen und Bürger ausüben, die wahlberechtigt sind. Im Einzelnen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
3. In welchen Wahlräumen werden die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eingesetzt?

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden grundsätzlich im eigenen Stimmbezirk eingesetzt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wird ein angrenzender Stimmbezirk ausgewählt.

Selbstverständlich sind Wünsche über den Einsatzort möglich und werden bei der Zusammenstellung der Wahlvorstände berücksichtigt. Es kann dabei jeder Stimmbezirk im Stadtgebiet Kleve ausgewählt werden.

4. Welche Aufgaben hat der Wahlhelfer oder die Wahlhelferin?

Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die Überprüfung, ob ein Wähler oder eine Wählerin im Wählerverzeichnis steht, Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der abgegebenen Stimmen im Anschluss an die Wahlhandlung.

Alle Mitglieder der Wahlvorstände erhalten ein Merkblatt mit den nötigen Informationen. Die Wahlvorsteher/innen und die stellvertretenden Wahlvorsteher/innen ebenso wie die Schriftführer/innen haben zusätzlich die Möglichkeit, an einer freiwilligen Informationsveranstaltung teilzunehmen. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes jedem Wahlhelfer und jeder Wahlhelferin bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

5. Muss ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin den ganzen Tag im Wahlraum anwesend sein?

Grundsätzlich nein!

Die Stimmabgabe findet am Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Der Wahlvorstand trifft sich um 07:30 Uhr, damit die letzten Wahlvorbereitungen und Aufgaben besprochen werden können. Außerdem erfolgt die Absprache innerhalb des Wahlvorstandes, welche Mitglieder morgens (Beispielzeiten: 08:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr) bzw. mittags (Beispielzeiten: ca. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) das Wahlehrenamt ausüben.

Hinweis: Die Aufteilung muss unter Berücksichtigung der gebotenen Mindestbesetzung und der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes unter der Leitung des/der Wahlvorsteher/in erfolgen.

Ab 18:00 Uhr tritt der komplette Wahlvorstand zur gemeinsamen Stimmenauszählung zusammen.

6. Was erhält ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin für die ehrenamtliche Tätigkeit?

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Auf eventuelle Sozialleistungen (zum Beispiel ALG II) wird das Erfrischungsgeld nicht angerechnet.

7. Muss ich das Wahlehrenamt annehmen?

Grundsätzlich ist die Stadt Kleve bestrebt, die Wahlvorstände mit freiwilligen Wahlhelfern/Wahlhelferinnen zu bestücken.

Da sich leider meist nicht genügend freiwillige Wahlhelfer/innen melden, müssen Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer berufen werden.

Die Übernahme des Wahlehrenamtes ist verpflichtend und kann nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund das Wahlehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Das Ordnungsgeld kann bis zu 500 € betragen.

8. Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Gegen die Speicherung der Daten kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden. Zur Löschung der Daten reicht ein formloses Schreiben an das Wahlamt der Stadt Kleve aus.

9. Wie melde ich mich freiwillig als Wahlhelfer/in? Was mache ich bei weiteren Fragen?

Wenn Sie sich als Wahlhelfer oder Wahlhelfer freiwillig melden möchten, richten Sie bitte eine Email an die untenstehenden Mitarbeiter. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift an. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Meldung möglich.

Auch bei weiteren Fragen stehen Ihnen die untenstehenden Mitarbeiter zur Verfügung.

Wahlhelferplattform

Die Stadt Mühlheim hat eine Wahlhelferplattform entwickelt. Dort wird der Tagesablauf eines Wahlhelfers mit Videosequenzen dargestellt. Ein Hauptaugenmerk liegt auch auf der Stimmenauszählung. Das Wahlamt der Stadt Kleve empfiehlt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf die Wahlhelferplattform. Zu der Wahlhelferplattform!

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden? Dann registrieren Sie sich unter Wahlhelfer-Online

Ansprechpartner

Name Kontakt
Fest, Tim
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 555
E-Mail: Tim.Fest@Kleve.de

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